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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Verantwortliche

Wer trägt die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit in Ihrer Kita?

Verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit in ihrer Kita sind immer Sie als Träger. In der Praxis finden sich verschiedene Konstellationen. Es gibt Einrichtungen, bei denen ein Träger sowohl für den Betrieb als auch für die baulichen Anlagen zuständig ist. Darüber hinaus gibt es die Kombination, bei der z. B. die Kommune das Gebäude mit Außengelände stellt und ein freier Träger den Betrieb gewährleistet.

Das kann bedeuten, dass für die kommunalen Kitas die Ortsbürgermeisterin bzw. der Ortsbürgermeister und für kirchliche Kitas die jeweils zuständigen konfessionellen Betriebsträger in der Verantwortung stehen.

Sie als Träger der Kita sind nach den Vorgaben der DGUV-Vorschrift 2 verpflichtet, in Ihren Einrichtungen eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und einen Betriebsarzt (BA) einzurichten. Diese Fachkräfte unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Pflichten.

Im Rahmen der vorgegebenen Einsatzzeiten gestalten Sie gemeinsam die Rahmenbedingungen für eine sichere und gesunde Kita. Dabei ist die gemeinsame Beurteilung der Arbeitsbedingungen eine zentrale Aufgabe in der Arbeitsschutzorganisation nach § 3 der ArbStättV.

Für das Einrichten sowie das Betreiben der Arbeitsstätte Kita sind Sie als Träger gesamtverantwortlich.
Der Teilbereich "Einrichten" mit dem Bereitstellen und Ausgestalten der Arbeitsstätte, umfasst insbesondere alle baulichen Maßnahmen und Veränderungen (Drinnen & Draußen) sowie das Ausstatten mit Mobiliar und anderen Arbeitsmitteln. Aus unserer Sicht ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen durch einen Fachverantwortlichen des Trägers durchzuführen.
Das "Betreiben" der Arbeitsstätte Kita umfasst das Benutzen der Kita sowie die Organisation der Arbeitsabläufe (Kita-Alltag). Dies ist von der Leitung und dem pädagogischen Team zu leisten.


Wer trägt nach dem KiTa-Zukunftsgesetz die Verantwortung?

"Der Träger der Einrichtung ist für die Gewährleistung des Wohls der Kinder, die inhaltliche und organisatorische Arbeit der Tageseinrichtung, die Einhaltung aller für deren Betrieb geltenden Rechtsvorschriften sowie als Arbeitgeber verantwortlich." (§5 Absatz 3 KiTa-Zukunftsgesetz).

Als wesentlicher Bestandteil ist die Kernaufgabe in dem Paket enthalten.

Insgesamt überreicht der Gesetzgeber (Bund und Land) dem Träger ein Paket mit einer Vielzahl an Aufträgen auf Grund der Rollen von verschiedenen Institutionen (Brandschutz, Gesundheitsamt, Lebensmittelhygiene, Arbeitsschutz, Bauordnung, ... ).

Fazit

Ihr Aufgabenfeld umfasst in erster Linie die Sicherheit Drinnen und Draußen (Gebäude und Außengelände) sowie die Gesundheit Ihrer Beschäftigten und der Kinder.

Die Sicherheit im Kita-Alltag gestalten Ihre Kita-Leitungen gemeinsam mit dem gesamten Team.

Für einen sicheren und gesunden Arbeitsbereich "Lernraum Kita" sind beide Aufgabenfelder zusammenzuführen. Dies erfordert Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung.