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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Gefährdungsbeurteilung

Was ist das Ziel Ihrer Gefährdungsbeurteilung?

Die Verbesserung Ihrer Arbeits- und Lernbedingungen – mit Blick auf Sicherheit und Gesundheit!

Das primäre Ziel im Arbeitsschutz ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern und zu verbessern.

Mit einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln und bewerten Sie alle relevanten Gefährdungen, denen Ihre Beschäftigten sowie die Kinder im Kita-Alltag ausgesetzt sind. Für die Sicherheit und Gesundheit ist es erforderlich, dass Sie entsprechende Maßnahmen festlegen und diese regelmäßig überprüfen.

Ziel ist es, dass Sie durch die Beurteilung von Arbeitsbedingungen Gefährdungen frühzeitig erkennen und diesen präventiv, das heißt noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenwirken.

Betrachten Sie für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen den Normalbetrieb ganzheitlich. Dabei sind besondere Einflüsse, wie z. B. Personalmangel sowie unterschiedliche Bedürfnisse der Kinder und Beschäftigten, nicht außer Acht zu lassen.

Bei Fragen nehmen Sie die Unterstützung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und / oder die Betriebsärztin / den Betriebsarzt (BA) in Anspruch.

In einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess überprüfen Sie regelmäßig Ihre Gefährdungsbeurteilung, ob diese Ihrem Kitaalltag so noch entspricht oder ob durch Veränderungen von innernen oder äußerern Einflüssen eine Anpassung erforderlich ist.

Vorgeschrieben ist eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, nicht aber deren Form.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten "Gefährdungsbeurteilung" (ASR V3) liefert weitere Informationen.

Vieles machen Sie schon!

Im Rahmen unserer Besichtigungen und Beratungen vor Ort stellen wir fest, dass Sie in den Kitas schon sehr viel hinsichtlich der Beurteilung Ihrer Arbeitsbedingungen machen. Beispielsweise stellt ein Flipchart von einer Teamsitzung, auf dem die möglichen Belastungen beim Schlafdienst zusammengefasst sind, eine Beurteilung von Arbeitsbedingungen dar. Wichtig ist, dass Verantwortliche für erforderliche Maßnahmen und deren Umsetzung festgelegt werden, eine Bewertung der Dringlichkeit stattfindet und das Datum der Erstellung aufgeführt ist. 

Es muss also nicht immer eine klassische Gefährdungsbeurteilung (z. B. Checkliste) sein. Wichtig ist, dass Sie alle relevanten Belastungen bzw. Gefährdungen mit den erforderlichen Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren. Achten Sie darauf, Ihren Aufzeichnungen eine verantwortliche Person zuzuordnen und Umsetzungsfristen festzulegen (WER macht WAS bis WANN).

Clip: Gefährdungsbeurteilung als ganzheitlicher Prozess

Was kann Sie dabei unterstützen?

Die Branchenregel "Kindertageseinrichtung" bietet Ihnen eine übersichtliche Darstellung möglicher Gefährdungen und beispielhafte Maßnahmen, orientiert an dem Tagesablauf in der Kita.

(Klicken Sie auf das Titelbild, um die Pdf-Datei herunterzuladen.)